Christen-Frösche erhebt euch!

zu „Ecclesia semper reformanda“ in Korrespondenzblatt Nr. 10/2015

… denn einst gab es viele blühende Gemeinde-Seen mit glücklichen Christen-Fröschen. Sie schafften sich zur Förderung ihrer Seen eine Organisation namens Kirche und finanzieren sie bis heute.

Aus organisationstheoretischer Sicht wird erklärt, dass Gemeinden nur kostenintensiv und unproduktiv seien. Nachdem es nicht populär ist, ganz offen die Abschaffung von Gemeinden zu fordern, der gute Rat im Artikel für die Organisation Kirche: „Wenn du einen Teich auspumpen willst, frage nicht die Frösche.“

Und genauso geschieht es: Gemeinden werden ausgetrocknet, indem sie finanziell und vom Einfluss her entmachtet werden. Ein Votum der Frösche dazu ist natürlich nicht erwünscht. Und wo es aufkeimen möchte, gaukelt man ihnen eine Entwicklung zum Guten vor und stellt sie ruhig.

So kämpfen die Christen-Frösche um ihr Überleben und um das letzte bisschen Wasser um sie herum. Dabei bekämpfen sie sich gegenseitig, so dass die Organisation der Austrocknung leichtes Spiel hat.

Und wir Pfarrerinnen und Pfarrer haben freilich das Problem, dass wir in der Regel von der Organisation Kirche bezahlt sind. Wir fliehen aus der Gemeinde auf Sonderpfarrstellen oder stecken den Kopf in den Sand, um den geplanten Tod der Christen-Frösche nicht sehen zu müssen. Dabei sollten wir uns auf die Seite der machtlosen Christen-Frösche stellen – auch wenn wir dabei sicher nicht Karriere in der Organisation machen. Jesus jedenfalls hat sich stets an die Seite der Schwachen gestellt und ist dort sogar geblieben bis zum Ende.

Außerdem sollte sich nicht jede sinnlose und schädliche Reform Luther oder Barth als Gewährsmänner wählen. Denn eine solche Reform des zentralistischen Rückbaus ohne Vision, die auf Kosten der Gemeinden die Organisation Kirche zu retten versucht, hätten beide gewiss nicht gut gefunden.

Christine Theilacker-Dürr
Geilsheim
Korrespondenzblatt Nr. 11/2015, S. 160

Der Leserbrief bezieht sich auf den Artikel von Dr. Markus Ambrosy in Korrespondenzblatt Nr. 10/2015, S. 133-137.

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