Allgemeines Priestertum
Luther hat die neutestamentliche Auffassung vom Priestertum aller Gläubigen betont. In seiner Schrift »An den christlichen Adel« (1520) sagt er unter Berufung auf 1. Petr 2, 9: »Alle Christen sind wahrhaft geistlichen Standes, und ist unter ihnen kein Unterschied dann des Amts halben allein. Demnach so werden wir allesamt durch die Taufe zu Priestern geweiht. Was aus der Taufe gekrochen ist, das mag sich rühmen, dass es schon Priester, Bischof und Papst geweiht sei« (WA 6, 407, 13 ff. 22 f.; 408, 11 f.). Von daher verbietet sich die Differenzierung in Klerus und Laien. Vielmehr haben alle Christen die gleiche geistliche Gewalt und Würde und bedürfen keiner priesterlichen Vermittlung zwischen Gott und sich selbst. Das geistliche Amt, an dem Luther durchaus festhält, hat in keiner Hinsicht besondere priesterliche Aufgaben. Luther begründet es vielmehr mit der Notwendigkeit einer Ordnung, in der Regel jedoch und vor allem in seinen späteren Jahren unter Berufung auf die göttliche Stiftung des Amtes. Das Amt ist eingesetzt zum Zwecke der öffentlichen Verkündigung des Wortes und um die an sich der ganzen Kirche verliehene Schlüsselgewalt stellvertretend auszuüben. Demnach ist das Amt nicht aus dem allgemeinen Priestertum abzuleiten, wie auch andererseits die Gemeinde nicht erst auf die Einsetzung des Amtes folgt. Vielmehr ist das Amt der Gemeinde eingestiftet. Die Gemeinde hat das Recht und die Pflicht, »alle Lehre zu urteilen« (WA 11, 408 ff.).
(Priestertum. Die Religion in Geschichte und Gegenwart, S. 26432, (vgl. RGG3 Bd. 5, S. 579 ff.) (c) J.C.B. Mohr (Paul Siebeck)
Wozu Pfarrer, wenn doch alle Priester sind?„Die von mir eingeforderte Wertschätzungen des nötigen Dienstes des Pfarrberufs bedeutet gerade nicht ein Pfarrerzentrierung, ebenso wie ein Ordinationsbewusstsein der Pfarrerinnen und Pfarrer nicht die Klerikalisierung der Kirche zur Folge hat, da die Grundaufgabe des geistlichen Amtes nach reformatorischem Verständnis die Sorge um das Priestertum der Getauften und nicht der Selbsterhalt eines geistlichen Standes ist.
Die Sorge um das allgemeine Priestertum der Getauften hat eine gewisse Askese im Pfarrberuf zur Folge, nämlich Zurückhaltung in der Fixierung auf meine Person, ohne im Beziehungsgeschehen der Berufsausübung unpersönlich zu werden. Buchstabiere ich die Sorge um das Priestertum der Getauften als Aufgabe des Geistlichen Amtes im volkskirchlichen Systemzusammenhang durch, so bedeutet dies, die Autonomie und Souveränität der Gottesbeziehung der Einzelnen zu achten, zu pflegen und zu unterstützen und damit Möglichkeitsräume dieses allgemeinen Priestertums offen zu halten. Auch die klassische »Kirchengemeinde« ist damit kein exklusiver Vermittlungs- und Zugangsweg zur Gottesbeziehung. Nur wenn die geistliche Dimension des Pfarrberufs mit ins Spiel gebracht wird, kann plausibel werden, dass der Pfarrberuf für die Volkskirche nötig ist. Der Pfarrberuf wird dann zu einem Beruf, der nötig ist und nicht einfach ersetzt werden kann. Es geht gerade nicht um ein übersteigertes »Amtsbewusstsein« und eine daraus abzuleitende Herrschaftsposition gegenüber der so genannten »Gemeinde«, sondern um Verantwortung für die Ausübung der Freiheit des mit der Taufe verliehenen allgemeinen Priestertums. Beeinträchtigt wird dies durch einen der Grundzweifel des nachneuzeitlichen Protestantismus, der in der Frage besteht, ob wir in den evangelischen Kirchen den Pfarrberuf überhaupt noch nötig haben. Damit ist umzugehen.“ (Prof. Klaus Raschzok)