„Kirche im Aufbruch“ auf dem falschen Gleis
Schafft es die EKBO-Synode, die Notbremse zu ziehen?
Der jetzt von der Kirchenleitung vorgelegte Entwurf zur Änderung des Verwaltungsämtergesetzes ist ein Beispiel für die weitere Entmündigung der Ortsgemeinden. Der Entwurf dient der Weiterentwicklung des „Rechts der Kirchlichen Verwaltungsämter“. Sie sollen als Monopolbetriebe mit Anschluss- und Benutzungszwang eingerichtet werden. Die Mitfinanzierung über Gebühren soll künftig zwingend vorgesehen sein. Der Kirchenkreisverband soll das Recht erhalten, Satzungen zur Konkretisierung der Regelaufgaben und über die zu erhebenden Gebühren zu erlassen.
Dabei soll er sich an einem Gesetzesanhang orientieren, in dem wohl keine denkbare Verwaltungsaufgabe einer Kirchengemeinde ausgelassen ist. Berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter der Gemeinden und Kirchenkreise dürfen nur noch ausnahmsweise etwas davon erledigen. Der Reformprozess „Kirche im Aufbruch“ hat die Kirche auf das falsche Gleis gesetzt, das nicht der Freiheit oder dem Ehrenamt, sondern der bürokratischen Betreuungskirche entgegenführt.
G. Hoffmann
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