Die Kirche hat da ihr Sein, wo eine Gemeinde (gottesdienstlich) um einen Altar und um eine Kanzel versammelt ist.
Von Wilhelm Christe
Kirche als Organisation und Ortsgemeinde
An dieser »Neuentdeckung der Kirche« seien noch zwei Akzentuierungen herausgestellt: Zum einen versteht Luther die Kirche nicht zuerst von der Institution, der Organisation her: also nicht, wie es sich damals nahe legte, von der Kirche als »heiliger Ordnung«, als »Hierarchie« her, die ein eigenes sakrales Recht besaß und sich vor allem im Papst, den Bischöfen, Priestern und Ordensleuten darstellte, d.h. wesentlich Klerikerkirche war. Heute müsste man von Luther her sagen: die Kirche besteht nicht zuerst in den einem Verein ähnlichen Großorganisationen von Landeskirche oder EKD, denen man durch bloß formale Mitgliedschaft angehört, sondern Kirche ist primär die eben verborgene geistliche Gemeinschaft der Glaubenden auf der ganzen Welt, über alle Grenzen von Institutionen und Organisationen hinweg. Sie ist primär Gemeinschaft, Gemeinde, ein »Haufen«, wie Luther sagt, von Menschen, die Jesus Christus im Heiligen Geist gerufen und versammelt hat, eben sein einiges Volk auf der ganzen Erde. Man sollte, so denke ich, das ruhig stehen lassen und nicht sofort apologetisch umdeuten: Luthers Kirchenbegriff hat durchaus eine geistig-geistliche, »spiritualistische« (und aktualistische) Schlagseite!
Und das Zweite: Was die äußere, sichtbare Gestalt dieser weltweiten unsichtbaren Kirche betrifft, so kristallisiert sie sich zuerst und bleibend in der Gemeinde vor Ort, der Pfarrgemeinde, als Gemeinschaft der Menschen, die um eine Kirche, einen Kirchturm herum leben. Und dies deshalb, weil die Pfarrgemeinde, die Ortsgemeinde zusammen mit ihrem Kirchengebäude der genuine Ort ist, an dem die Predigt des Evangeliums und die Feier von Taufe und Abendmahl geschehen, also jene Vollzüge, die Kirche immer wieder neu entstehen lassen. Dies geschieht eben nicht in den übergeordneten Strukturen etwa des Dekanates, der Landeskirche oder der EKD. Joachim Ringleben formuliert deshalb treffend: »Die Kirche hat da ihr Sein, wo eine Gemeinde (gottesdienstlich) um einen Altar und um eine Kanzel versammelt ist.«
Luther lehnt indessen solche übergemeindlichen Einheiten und Dienste nicht rundweg ab, sie sind ihm aber sekundär, müssen der Grundgestalt der sichtbaren Kirche, der Ortsgemeinde, sowie ihrem Grundgeschehen dienen und sind nach diesem Maßstab jeweils pragmatisch (»de jure humano«), fern aller theologischen Überhöhung, einzurichten.
Lesen Sie hier den ganzen Artikel im Deutschen Pfarrerblatt, Heft 4/2018: http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/index.php?a=show&id=4489